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Kommentare
Hallo Kathrin,
sofern Du einen Schwerbehindertenausweis hast, bist Du verpflichtet Deinem Arbeitergeber über die Schwerbehinderung zu unterrichten, allderings nicht von der eigentlichen Art der Behinderung. Wichtiger für den Arbeitger ist ohnehin ob und welche Einschränkungen Du ggf. wg. des HC hast. Wenn Du keinen Ausweis hast, bist Du prinzipiell auch nicht verpflichtet überhaupt etwas zu erwähnen. Letztlich mußt Du abwägen, wie groß Deine Einschränkungen sind oder wie groß das Risiko einer möglichen Shuntkomplikation. Vielleicht fragst Du mal bei einem Integrationsfachdienst in Deiner Nähe nach. Die können Dich ggf. unterstützen. Adressen findest Du unter www.bag-ub.de Viel Glück! Sonja |