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Re: Arbeitgeberwechsel 
von Sonja am 26.06.2003 16:42:36 
Hallo Kathrin,

sofern Du einen Schwerbehindertenausweis hast, bist Du verpflichtet Deinem Arbeitergeber über die Schwerbehinderung zu unterrichten, allderings nicht von der eigentlichen Art der Behinderung. Wichtiger für den Arbeitger ist ohnehin ob und welche Einschränkungen Du ggf. wg. des HC hast.

Wenn Du keinen Ausweis hast, bist Du prinzipiell auch nicht verpflichtet überhaupt etwas zu erwähnen.

Letztlich mußt Du abwägen, wie groß Deine Einschränkungen sind oder wie groß das Risiko einer möglichen Shuntkomplikation. Vielleicht fragst Du mal bei einem Integrationsfachdienst in Deiner Nähe nach. Die können Dich ggf. unterstützen. Adressen findest Du unter www.bag-ub.de

Viel Glück!

Sonja
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Re: Arbeitgeberwechsel 
von anonymous am 26.06.2003 20:09:36 
Hallo Rita!!

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!
Ich hoffe nur, das wenn es zu einem Vorstellungsgespräch kommt und ich sage was ich habe, es vom Arbeitgeber aus keine Missverständnisse gibt und er was mit der Krankheit anfangen kann. Ich habe ja eigentlich nichts vorzuweisen- keinen Behindertenausweis oder dergleichen. Es kann mir auch keiner sagen, ob´s das jetzt für immer gewesen ist, oder ich ständig mit widerkehrenden Problemen zu rechnen habe...
Ich find´s einfach nur blöd von Dingen reden zu müssen, die vielleicht nie eintreten werden. Wer will schon jemanden einstellen, der dem Arbeitgeber nur Probleme bereitet?....

Naja, ich warte einfach mal ab- noch habe ich eh nicht das Passende gefunden .


Vielen Dank nochmal und einen schönen Tag!!
Kathrin
[ Davorliegender Kommentar ]

  • Re: Arbeitgeberwechsel 
    von rivo  am 27.06.2003 11:09:37