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Ärzte verklagt, sie reden zu lange mit Patienten

Dortmund – Bei der Beratung ihrer Patienten müssen Ärzte sich kurz halten und dürfen nicht zu lange mit ihnen reden. Nach einem veröffentlichten Urteil des Sozialgerichtes Dortmund am Freitag, müssen Mediziner andernfalls mit Honorarkürzungen rechnen (Az.: S26 KA 182/99)



Das Gericht wies somit die Klage einer Allgemeinmedizinerin ab, da die Abrechnung für therapeutische Gespräche mit den Patienten um rund 275 % über dem Durchschnitt anderer Praxen lag. Die Ärztin hatte dies damit begründete, sie habe viele Patienten mit hohem Gesprächsbedarf und einen naturheilkindlichen Behandlungsschwerpunkt.

Das Sozialgericht sah darin dennoch keine Besonderheiten. Dies sei trotz allem keine ausreichenden Anhaltspunkte, für einen medizinisch notwendigen Mehrbedarf an Gesprächen.

Geschrieben von manuela am 04.08.2001 18:29:25   (5136 * gelesen)

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Kommentare

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Re: Ärzte verklagt, sie reden zu lange mit Patienten 
von karin am 04.08.2001 20:37:00 
Jetzt ist es soweit, Diagnosen die der Arzt gestellt hat, werden nun im Schnellverfahren erklärt. Dann wird vielleich noch ein Rezept ausgestellt und nun der nächste bitte.

.

Ist das die neue Verfahrensregelung? Sind die Patienten demnächst auf sich allein gestellt? Was kommt als nächstes?



Wie können Patienten denn bei einer solchen Gesetzgebung richtig und genau aufgeklärt werden? Welche Rechte hat der Patient eigentlich noch?



Was ist denn, wenn ein Patient die Diagnose nicht auf Anhieb versteht? Wird er einfach ohne Erklärung nach hause geschickt?



Muss man ab jetzt privat Versichert sein, um gut beraten zu werden? Klasse die neue Gesundheitsreform. Es lebe die 2. Klassen Gesellschaft.