Schwerbehindertenausweis bei HC, welcher GdB ist angemessen?


Datum 31.10.2002 06:36:42
Thema Ratschläge

Hallo zusammen,
ich habe im Juli den Schwerbehindertenausweis aufgrund meines HC (seit Jahresbeginn) in Verbindung mit therapierter Schlafapnoe und Bandscheibenvorfall beantragt. Heute kommt der Bescheid mit einem GdB von 50. Ist das im normalen Bereich? Ich würde mich über viele Antworten freuen.
Gruß A.


Dieser Artikel stammt von der Webseite Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus
http://www.hydrocephalus-muenster.org

Die URL für diesen Artikel lautet
http://www.hydrocephalus-muenster.org/system/article/index.php?opnparams=VykGbwFiAWhRYARnVGE
Re: Schwerbehindertenausweis bei HC, welcher GdB ist angemes
von Sonja am 31.10.2002 15:59:32
Hallo A.,

lt. der Gutachterichtlinien wird der HC grundsätzlich erst einmal mit einem GdB von 30 bewertet. Darüber hinaus gibt es noch eine unterschiedliche Einteilung in niedriger, mittelschwerer und hoher Einschränkung der Hirnleistungsfähigkeit. Darüber, wie die Hirnleistungsfähigkeit überhaupt definiert wird, schweigt man sich aber aus.

Eine hohe Einschränkung der Hirnleistungsfähigkeit wird mit einem GdB von 70-100 eingestuft.

Letztlich stellt sich immer die Frage, was wirklich zu grunde gelegt wird, denn ich habe die Erfahrung gemacht, daß ganz klar versucht wurde, die Einschränkungen an sichtbaren Merkmalen festzumachen. Der "Witz" dabei war, daß man z.B. eine neuropsychologische Untersuchung gar nicht berücksichtigt hat und auch nicht, daß ich z.B. aufgrund der eingeschränkten Leistungsfähigkeit nur noch Teilzeit arbeiten kann. Ebenso wenig wurde die eingeschränkte Mobilität (keine Fahrerlaubnis aufgrund des HC) berücksichtigt.

Ich persönlich denke, daß gerade Betroffene, denen man äußerlich nichts ansieht und die aber trotzdem z.T. erhebliche Einschränkungen haben, hier oft sehr schlecht wegkommen. Das sieht man schon daran, daß ein fehlender Führerschein z.B. nicht als Mobilitätseinschränkung gesehen wird u. z.B. auch nicht verkürzte Gehstrecken, die nicht aus motorischen, sondern aus körperlichen Belastungsgründen nicht zurückgelegt werden können, entsprechend einer motorischen Einschränkung gewertet werden. Z.T. ist es auch so, bei einer Sehbehinderung, die durch eine Schädigung des Sehzentrums im Gehirn ausgelöst ist. Auch diese läßt sich schwerer definieren, als eine direkte Augenschädigung.

Alles im allem, ist die Spannweite sehr groß und wie so oft in den anderen Bereichen auch, ist die Behinderung mit ihren Auswirkungen in den meisten Bereichen nicht klar definiert, da sich bisher niemand die Mühe gemacht hat, die Folgeauswirkungen von Betroffenen mal ernsthaft zu untersuchen.

Herzliche Grüsse

Sonja (Sophie)