Autor | Sam_Hain |
Datum | 23.09.2005 08:27 |
Beiträge: | Hallo zusammen,
habe meinem Arbeitgeber schriftlich über den Grad meiner Behinderung aufgeklärt (mit Kopie vom Versorgungsamt). Hätte ich das per Einschreiben tun müssen, oder sollte ich von ihm ein "zur Kenntnis genommen" bekommen??? er kann das schreiben ja auch in den Schredder legen vielen dank schon mal mfg aus nrw der matthias |
Autor | manuela |
Datum | 23.09.2005 15:55 |
Beiträge: | Hallo Matthias,
ich denke doch, dass dies ausreichend ist. Zumal du deinen Arbeitgeber auch nur informieren müsstest, wenn Du einen Schwerbehindertenausweis besitzt. Wenn Du keinen Ausweis besitzt, bist du prinzipiell auch nicht verpflichtet überhaupt etwas zu erwähnen. Liebe Grüße Manuela Indem die Natur den Menschen zuließ, hat sie viel mehr als einen Rechenfehler
begangen: Ein Attentat auf sich selbst.
|
Autor | anonymous |
Datum | 26.09.2005 09:13 |
Beiträge: | Hallo Matthias,
wenn Du Probleme mit Deinem Arbeitgeber hast, kannst Du Dich auch an den Berufsbegleitenten Dienst des Integartionsfachdienstes wenden. Unter www.bag-ub.de findest Du den Dienst in Deiner Nähe. Viele Grüsse Sonja |
Autor | anonymous |
Datum | 15.11.2006 17:59 |
Beiträge: | Hallo Mathias,
ich denke das du deinen AG über Deine Behinderung aufgeklärt hast war sehr gut, denn dadurch hast du auch gewisse Vorteile, wie z.B. 5 Tage Zusatzurlaub oder aber auch ein besonderer Kündigungsschutz. Dazu ist der AG verpflichtet. Ich selbst habe einen GdB von 50% und habe meinen Vorgesetzten mündlich darüber informiert. Daraufhin wollte er lediglich eine Kopie meines Ausweises. Hoffe Dir duch meine Antwort helfen zu können, wünsche Dir alles Gut. Gruß Enrico |
Diese Seite drucken Diese Seite schließen |
Dieser Artikel kommt von: Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus |
http://www.hydrocephalus-muenster.org/ |