Autor anonymous
Datum 13.07.2007 14:59
Beiträge: Hi Leute
hoffe es geht euch allen gut?!
Mir geht es so lala da dieses wetter auf meinen Kopf schlägt.
Ich habe hier viele Bericht gelesen wonach menschen mit HC einen Schwerbehindertenausweis haben.Ich habe seit meiner Geburt(1983) einen HC und einen Shunt, doch wurde nie festgestellt ob ich einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis habe.
Meine beschwerden halten sich in Grenzen mit leichtn Kopfschmerzen bei Stress und verrückten Wetter.
Könnt ihr mir helfen wie das ist mit HC und Schwerbehindertenausweis aussieht?
Mir wurde mal erzählt das jeder mit HC und Vp-Shunt eine Behinderung von min.30% hat und zusätzliche Beschwerden und Behinderungen dort drauf gerechnet werden.
Bitte helft mir da ich nie weiss ob ich das meine "Erkrankung" beim Arbeitgeber melden muss.Wurde schon einmal deswegen gekündigt.

Mit freundlichen Grüssen
Steffi


Autor anonymous
Datum 15.07.2007 10:22
Beiträge: Hallo Steffi,

laut Gutachterichtlinien wird der HC grundsätzlich erst mit einem GdB von 30 bewertet. Dann gibt es noch eine Einteilung in niedriger, mittelschwerer und hoher Einschränkung der Hirnleistungsfähigkeit. Darüber, wie die Hirnleistungsfähigkeit überhaupt definiert wird, schweigt man sich aber aus.
Hohe Einschränkungen der Hirnleistungsfähigkeit werden mit einem GdB von 70-100 bewertet.

Letztlich kommt es meines Erachtens, bei dem zuletzt ergebenden GdB, aber darauf an, welche weiteren Gesundheitlichen Probleme wie z.B. Sehbehinderung, Halbseitenlähmung, Epilepsie, etc. vorliegen. Problem dürfte hier sein, dass die Einstufungen häufig nach der Sichtbarkeit von Behinderungen oder nach Behinderungssymbolen ablaufen. So zählt es z.B. absolut nicht, ob man aufgrund der Behinderung nur noch Teilzeit arbeiten kann oder viele Operationen aufgrund von Shuntkomplikationen hatte.

Du musst deinem Arbeitsgeber, sofern du keinen Schwerbehindertenausweis besitzt, nur über deine Behinderung informieren, wenn du an Maschinen oder ähnliches arbeitest.

Sofern Du einen Schwerbehindertenausweis hast, bist Du verpflichtet Deinem Arbeitergeber über die Schwerbehinderung zu unterrichten, allerdings nicht von der eigentlichen Art der Behinderung. Wichtiger für den Arbeitgeber ist ohnehin ob und welche Einschränkungen Du ggf. wg. des HC hast.




Autor anonymous
Datum 15.07.2007 13:59
Beiträge: Hi Manuela;
danke für deine Antwort.
Hab da noch eine Verständnissfrage.
Ich habe medizinisch keine Einschränkungen, Körperlich wie Psychisch, bei einem HC internus und Vp-shunt.Nie wurde meine Eltern gesagt das ich einen Behindertenausweis bekämen könnt. Bin ich vielleicht trotz Diagnose zu gesund? Ich arbeite als Krankenschwester und liebe meinen Beruf!
Mit freundlichen Grüssen
Steffi


Autor anonymous
Datum 18.07.2007 19:17
Beiträge: Hallo Steffi,

ob du für einen Behindertenausweis gesund genug bist, kann ich nicht genau sagen. An deiner Stelle würde ich einfach mal einen Antrag vom Versorgungsamt anfordern. Nur solltest du auch vorher mit deinen behandelnden Ärzten reden, da das Versorgungsamt deine Befunde anfordert.

Wenn du aber einen Schwerbehindertenausweis besitzt, verpflichtet Deinem Arbeitergeber über die Schwerbehinderung zu unterrichten, allerdings nicht von der eigentlichen Art der Behinderung. Wichtiger für den Arbeitgeber ist ohnehin ob und welche Einschränkungen Du ggf. wg. des HC hast.




Autor anneg
Datum 24.07.2007 17:44
Beiträge: Hallo,

soweit ich informiert bin, muss man dem Arbeitgeber nur von dem Schwerbehindertenausweis erzählen, wenn er danach fragt.

Allerdings:
Solange dein Arbeitgeber jedoch nichts von dem SBA weiss, kannst du auch die damit verbundenen Erleichterungen nicht in Anspruch nehmen, wie z.B. mehr Urlaubstage, verlängerter Kündigungsschutz, etc.

LG,
Anne


Autor anonymous
Datum 22.02.2008 01:28
Beiträge: Hallo,
ähm, ich hätte da mal so eine Frage: Könnte mir jemand sagen, welche Vorteile es hat einen Schwerbehindertenausweis zu haben?
Ich bin mit einem Goldenhar syndrom zur Welt gekommen (rechter Kiefer und Innenohr sowie ein Wirbel mißgebildet) und damit vermutlich auch verbundenem Hydrocephalus internus. Ich habe bis jetzt einigermaßen normal gelebt (abgesehen von den OPs und dem angestarrt werden) und sehe bislang noch nicht die Vorteile von einem Ausweis für behinderte Menschen die keinerlei körperliche Beeinträchtigungen haben. Ich sehe bislang nur den Nachteil, das ich meinem Arbeitgeber oder potentiellen Arbeitgeber darüber informieren muss, dass ich behindert bin und Anti-Diskriminierungsgesetz hin oder her, das erhöht nicht gerade die Einstellungschancen...
Oder bin ich verpflichtet mir einen Ausweis zuzulegen?
Ich bin für jede Aufklärung dankbar.

lg

Constanze


Autor anonymous
Datum 22.02.2008 11:44
Beiträge: Hallo Constanze,

es gibt verschiede Vorteile beim Schwerbehindertenausweis. Diese sind von den festgestellten Merkzeichen und vom Grad der Behinderung abhängig.

Es gibt folgende Nachteilsausgleiche:

•     arbeitsrechtliche Vergünstigungen (z.B. besonderer Kündigungsschutz, höheren Urlaubsanspruch)
•     steuerrechtliche Ausgleiche
•     Parkerleichterungen
•     Unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr
•     Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Für die Inanspruchnahme der Nachteilsausgleiche wären die jeweiligen Ämter und Behörden zuständig. Für Parkerleichterung, Befreiung der Rundfunkgebühr und der unentgeltlichen Beförderungen wäre das Versorgungsamt zuständig.

Zahlreiche Freizeiteinrichtungen und kulturelle Institutionen (zum Beispiel Museen, Schwimmbäder, Kinos) bieten besondere Preisnachlässe für Menschen mit Behinderungen an, die erst bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises gewährt werden.

Aber – es können auch Nachteile auftreten:
Ein Schwerbehindertenausweis kann die Arbeitssuche erschweren, wenn der Arbeitgeber sich vor der Einstellung eines Schwerbehinderten scheut.
Bewirbt man sich auf Stellen, bei denen Schwerbehinderte bevorzugt werden, kann der Besitz dieses Ausweises wiederum hilfreich sein. Denn auch der Arbeitgeber kommt in den Genuss von Zuschüssen und anderen vorteilhaften Zuwendungen.

Soweit ich weiß kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen, man muss aber nicht.

Sonst sie auch mal auf der Homepage
rechtspraxis.de oder
vdk.de
nach.





Autor distelchen1966
Datum 02.03.2008 20:29
Beiträge:

Hallo,
ich habe seit 40 Jahren Hydrocephalus und auch einen Schwerbeschädigtenausweis. Erstmalig wurde mir mit 16 Jahren einer ausgestellt, da bekam ich sofort 50%. Jetzt vor ca. 1, 5 Jahren wurde er auf 60% erhöht. Allerdings erst nachdem ich Widerspruch eingelegt hatte. Muss vielleicht noch hinzufügen, das ich auf grund meines HC inzwischen seit 1990 auch EU- Rentnerin bin.
Mein Tipp ist: bei abschlägigen Bescheiden, immer Widerspruch einlegen.

Viele Grüße und viel Glück.


Autor maike
Datum 09.03.2008 11:59
Beiträge: Hallo ihr
ich habe HC seit meiner Geburt. Den shunt habe ich mit 4 Jahren bekommen und mit 14 wurde dieser aufgrund von Disfunktion komplett erneuert. seitdem merke ich einen Leistungsabfall. Im Moment bin ich in Klasse 13. Ich mache Abitur, habe aber ständig das Gefühl, dass ich vorallem beim Verstehen von komplexen Sachverhalten viel, viel mehr Zeit benötige als meine Klassenkameraden. Ist das normal?
Ach ja und bekommt jeder HC patient einen Behindertenausweiß und muss ich das bei meinen Vorstellungsgesprächen bezüglich eines Ausbildungsplatzes angeben?

lg maike


Autor Michaela
Datum 09.03.2008 16:40
Beiträge: Hallo Maike

Nun erstmal Herzlich willkommen.

Also wenn man als HC Patient sich beim Versorgungsamt einen ANtrag stellt
wird es Gepfüft ob man Schwebehindert ist oder nicht. wenn der GDB ( Grad der Behinderung) unter 50 % ist bekommst du keinen Ausweis,
kannst dich aber Gleichstellen lassen, was sich im Job Auswirkt.
Wenn du einen Shunt verorgetn HC hast stehen dir 30 % zu alles weiter
liegt dann an den Beiträchtigungen und wie stark diese sind.
BZW ob noch andere erkrankungen eine rolle spielen.

Wenn du einen SBA (Schwerbehindertenausweis) hast MUST du dieses beim Vorstellungsgespräch sagen. da der CHef vom staat unterstzützunge bekommen
kann wenn er einen SB Menschen einstellt. Auch bekommst du dann ja die
5 Tage mehr Urlaub und den Besonderenkündigungsschutz.

Ich habe das Problem auch das ich in meiner Leistung so wie in meiner
aufnahme Kraft ein geschränkt bin und längerbrauch als andere.
HOffe ich konnte dir etwas helfen.

Ciao Michaela

PS: meld dich wenn du noch fragen hast.


Autor anonymous
Datum 12.03.2008 21:59
Beiträge: Danke für die Antwort.

Habe jetzt noch eine Frage. Ich habe in der letzten zeit öfters mal kopfschmerzen im strinbereich und rechten hinterkopfbereich. Mein shunt sitzt auch rechts. ich war allerdings auch zwischendurch mal erkältet. Im Februar war ich zur Kontrolle und mir wurde gesagt das die Aufnahmen sich nicht verändert haben. Kann das auch sein das mal etwas auf den Aufnahmen gar nicht sichtbar wird und vll doch etwas nicht stimmt?

Vor meiner zweiten OP war mein Shuntende im Bauch irgendwo eingewachsen und es konnte nichts mehr abfließen. Wird soetwas auf den Bildern denn sichtbar?

lg an euch
maike


Autor Michaela
Datum 13.03.2008 11:39
Beiträge: Hallo Maike

Also CT oder auch MRT Bilder alleine sind nicht aussage kräftig genug, es kommt
immer auch auf die Symstone an. Wenn du die unsicher bist
erkuindige dich doch noch mal bei einem NC.

Alles gute Michaela


Autor DevilsAngel
Datum 29.10.2008 11:29
Beiträge: Hallo,

da ich hier neu bin, muss ich nun erst mal nen paar Fragen stellen, ich weiß zwar nicht ob die alle hier in den Thread reinpassen, aber vielleicht antwortet mir ja trotzdem wer.


Also ich bin aus beruflichen Gründen nun selbstständig und auf der Suche nach einer Privaten Krankenkasse. Gar nicht so einfach, wobei ich direkt an der Quelle sitze. Vielleicht kann mir da jemand sagen, wieso man nicht in die PKV reinkommt, oder eher gesagt aus was für einen Grund.



Dann, ich hab vorher noch nicht gewusst, das ich durch mein HC schwerbehindert bin.





Zu meiner Krankheitsgeschichte: Ich bin am 13.05.1986 geboren und ein halbes Jahr später immer wieder blau angelaufen. Meine Eltern haben totale Panik geschoben und die Ärzte hier wussten nicht mehr weiter. Bin dann nach Detmold gekommen wo meinen Eltern dann gesagt wurde ich hätte HC und man müsste mir einen Shunt legen. Ich wurde dann nach Hannover gebracht, wo mir dann in der Medizinischen Hochschule ein Shunt am rechten Ohr entlang gelegt wurde. Jahre vergingen, ich entwickelte mich, denke ich mal wie ein normales Kind weiter, ohne körperliche Probleme weiter, ausser das ich zwei Mal im Kinderkrankenhaus lag, wegen einer Entzündung am Shuntende. Da war ich einmal in der 2ten Klasse und einmal in der 7ten Klasse. Aber sonst wüsste ich nicht das ich mich je anders verhalten hätte wie andere. Ich würde mich auf jeden Fall um eine Antwort freuen





Gruß DevilsAngel


Autor Michaela
Datum 29.10.2008 16:10
Beiträge: Hallo D. A.

Hmm weis nicht ob da die möglichkeit besteht. Die meisten PKV wollen ein Gesundheits gutachten
und das wirst du mit HC warscheinlich nicht bestehen.

Er kundige dich doch mal bei den PKV direkt.

Ciao Michaela


Autor DevilsAngel
Datum 30.10.2008 09:52
Beiträge: Und wo bekomm ich so ein Gutachten weg? Weil ich lebe schon seit Jahren ohne Probleme damit und habe auch sonst keine Einschränkungen, die in der Verbindung des Hydrocephalus stehen könnten.


Autor Michaela
Datum 30.10.2008 17:37
Beiträge: Hi Also ich würde bei den Krankenkassen mal nachfragen denn die haben einen Frage Bogen, und ich glaube danach wird es bemessen, Nach Fragen ist das beste Ciao Michaela


Autor anonymous
Datum 02.07.2016 13:08
Beiträge: Hallo, ich hab auch HC mit shunt und bei mir ist ein Behindertengrad von 40% festgestellt worden. Ist das eigentlich eine Behinderung, HC oder eher eine krankheit. Ich habe zum Beispiel auch eine Arachiodal Zyste. Gruß Sara


Autor manuela
Datum 02.07.2016 16:58
Beiträge: Hallo Sara,

der HC ist eine Krankheit. Da er dich aber auch in einem gewissen maß beeinträchtigt, ist der HC auch eine Behinderung.

Auch eine Arachnoidalzyste ist eine Krankheit und kann damit auch eine Behinderung sein.

Liebe Grüße Manuela
Indem die Natur den Menschen zuließ, hat sie viel mehr als einen Rechenfehler begangen: Ein Attentat auf sich selbst.




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Dieser Artikel kommt von: Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus

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