Autor manuela
Datum 04.10.2002 21:50
Beiträge: Hallo Sophie,

ich habe auch einen Artikel über die Fallpauschale zusammengefaßt. Eine direkter Zusammenhang zum Hydrocephalus besteht leider noch nicht. Wir werden uns aber weiter bemühen, weiteres Info-Material zu bekommen.

Ich werde bei Gelegenheit auch die Internet-Adressen bekannt geben.


Zur Veröffentlichung der Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser im Bundesgesetzblatt erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:

„Das Fallpauschalensystem soll ein wesentliches Element zur Verbesserung der Strukturen im Gesundheitswesen darstellen. Fehlanreize der tagesgleichen Pflegesätze z. B. für zu hohe Verweildauern sollen beseitigt werden. Die starre Budgetfinanzierung wird zugunsten einer leistungsorientierten und leistungsgerechteren Steuerung der finanziellen Mittel verändert. Die integrierte Versorgung soll erleichtert werden. In dem mit ca. 45 Mrd. Euro größten Ausgabenblock der gesetzlichen Krankenversicherung sollen Transparenz, Qualität und Wirtschaftlichkeit entscheidend verbessert werden.

Von der Leistungstransparenz und dem Qualitätswettbewerb, sollen nach Meinung des Bundesgesundheitsministeriums auch die Patienten/innen profitieren. Die Umstellung auf das neue Vergütungssystem wird behutsam und als lernendes System erfolgen. Es gilt ein Stufenplan.

Bis Ende 2007 soll der Richtsatz gleicher Preis für gleiche Leistung in jedem Bundesland realisiert werden. Die verpflichtende Einführung des neuen Systems erfolgt zum 01.01.2004. Die jetzt vorgelegte Verordnung bildet die Grundlage für das Optionsmodell im Jahr 2003. Die Krankenhäuser können sich freiwillig entscheiden ob sie mit dem System arbeiten, um so früh wie möglich praktische Erfahrungen mit dem neuen System sammeln zu können. Korrekturen sind dadurch laufend möglich.“

Das Optionsmodell ist auf breite Kritik gestoßen, weil es für die Krankenhäuser keine dauerhaften und korrekten Kalkulationsgrundlagen bietet. Insbesondere das Abrechnen von schwerwiegenden Sonderfällen wie Schwerbrandverletzte, Querschnittsgelähmte oder traumatisierten Patienten ist beim Optionsmodell nicht ansatzweise möglich.

Die Kliniken sehen sich deswegen in der Zwickmühle, entweder auf den freiwilligen Fallpauschaleneinstieg zum 01.01.2003 zu verzichten, oder die Arbeitskraft ihrer Angestellten und sinnvolle Anlagen für ein jetzt schon renovierungsbedürftiges Konzept zu verschwenden. Dies gilt insbesondere für den ohnehin arbeitsüberlasteten ärztlichen Dienst der Kliniken.





Liebe Grüße Manuela
Indem die Natur den Menschen zuließ, hat sie viel mehr als einen Rechenfehler begangen: Ein Attentat auf sich selbst.


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Dieser Artikel kommt von: Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus

http://www.hydrocephalus-muenster.org/