Autor anonymous
Datum 21.01.2003 13:57
Beiträge: Hallo liebe Leserinnen und Leser,

zum 1.1.03 ist das neue Grundsicherungsgesetz in Kraft getreten. Es bietet vor allen Dingen Menschen mit Behinderung und Alten, die in den Bereich der Sozialhilfe fallen, eine Alternative. Bei der Grundsicherung werden Eltern u. Kinder nicht mehr zum Unterhalt herangezogen, sofern sie nicht mehr als 100.000 € verdienen. Für Ehepartner oder eheähnliche Gemeinschaften besteht allerdings nach wie vor gegenseitige Unterhaltspflicht.

Auf der Homepage des LVR (Landschaftsverband Rheinland) findet man jetzt zwei Merkblätter mit folgenden Untertiteln:

Auswirkungen des GSiG für Beschäftigte in Werkstätten, die keine vollstationäre Hilfe erhalten

Auswirkungen des GSiG für Personen, die stationäre Eingliederungshilfe vom LVR erhalten

Infos und Beratung erhält man auch bei den Rentenversicherungsträgern und Sozialhilfeträgern.

Herzliche Grüsse

Sonja


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Dieser Artikel kommt von: Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus

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