Autor anonymous
Datum 15.11.2006 17:59
Beiträge: Hallo Mathias,

ich denke das du deinen AG über Deine Behinderung aufgeklärt hast war sehr gut, denn dadurch hast du auch gewisse Vorteile, wie z.B. 5 Tage Zusatzurlaub oder aber auch ein besonderer Kündigungsschutz. Dazu ist der AG verpflichtet.

Ich selbst habe einen GdB von 50% und habe meinen Vorgesetzten mündlich darüber informiert. Daraufhin wollte er lediglich eine Kopie meines Ausweises.

Hoffe Dir duch meine Antwort helfen zu können,

wünsche Dir alles Gut.

Gruß Enrico


Diese Seite drucken
Diese Seite schließen

Dieser Artikel kommt von: Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus

http://www.hydrocephalus-muenster.org/