Autor anneg
Datum 24.07.2007 17:44
Beiträge: Hallo,

soweit ich informiert bin, muss man dem Arbeitgeber nur von dem Schwerbehindertenausweis erzählen, wenn er danach fragt.

Allerdings:
Solange dein Arbeitgeber jedoch nichts von dem SBA weiss, kannst du auch die damit verbundenen Erleichterungen nicht in Anspruch nehmen, wie z.B. mehr Urlaubstage, verlängerter Kündigungsschutz, etc.

LG,
Anne


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Dieser Artikel kommt von: Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus

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