Autor anonymous
Datum 17.05.2005 21:06
Beiträge: Hallo Anke,

soweit mir bekannt ist, kann man die Freifahrten nur in Verbindung eines Schwerbehindertenausweises nutzen. Diesen erhältst du erst ab einem GdB von 50. Aber so um sonst sind die Freifahrten auch nicht. Du musst für ein Jahr 120 Euro, oder halbjährlich 60 Euro zahlen. Und mit der Bahn kannst du von deinem Heimatort maximal 50 km fahren. Ansonsten kannst du ermäßigt Fahren.





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Dieser Artikel kommt von: Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus

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