Autor | anonymous |
Datum | 24.02.2010 18:26 |
Beiträge: | ![]() Auf der ärztlichen Bescheinigung steht nur, dass der Schüler nicht ins Wasser springen darf, aber er selbst meinte, tauchen würde er lieber nicht. Und auf diese Aussage würde ich mich dann auch verlassen. ich denke, wahrscheinlich passiert nichts, wenn er das Gesicht ins Wasser legt, oder?! Aber letztendlich werde ich es wohl davon abhängig machen, wie der Schüler sich selbst einschätzt. LG Lilli |
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