Autor anonymous
Datum 22.04.2003 11:45
Beiträge: Hallo Sonja!
Das ist ja hochinteressant! Von da her kann ich ja wirklich nur hoffen, dass es mit der zweiten Stelle, die noch offensteht (Betreuung geistig behinderter Erwachsener in Wohngruppen), eher klappt. Zwar ist das die Stelle, wo ich u.U. einen Kleinbus fahren müsste, aber der Leiter des Wohnheims und die Gruppenleiterin meinten, dass es sich auch anders regeln ließe, wenn ich mit dem Bus nicht zurechtkomme. Zumal sie ja gesehen haben, dass ich fähig bin, als ich vor zwei Jahren dort ein Praktikum gemacht hatte.Einkaufen kann ich ja notfalls auch mit unserem Twingo. Diese Stelle hätte den Vorteil, dass ich zwar am Wochenende arbeiten müsste, unter der Woche aber nie mehr als 5 Stunden am Stück. Bei der anderen Stelle währen es Mo. bis Fr. 8h,allerdings am Stück. Und der legt mir lauter Steine in den Weg.
Ist der Integrationsfachdienst auch für Studierende zuständig? Meine Mam hat mal rein interessehalber bei der Regierung von Schwaben angerufen, wo sie das Buch "Beruf und Behinderung" bestellt hat. Die Dame sagte ihr, dass der IFD nur für Arberitssuchende zuständig sei, für Studierende wisse sie niemanden.
Aber vielleicht werde ich ja doch auf der Bagub-Seite fündig.
Danke für den Tip
Gruß Sabine


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Dieser Artikel kommt von: Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus

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