Autor anonymous
Datum 20.04.2003 16:32
Beiträge: Hallo Sabine,

bei mir hat damals auch die Härtefallregelung gezogen, so dass ich keine Wartezeit mehr hatte. Allerdings war auf dem Studiengang der NC nicht so hoch.

Ich würde mich an Deiner Stelle mal an den Behindertenauftragten Eurer Uni wenden oder direkt an die ZVS in Dortmund. Sofern Du ein Gutachten bekommen würdest, dass die Erkrankung im gewissen Sinne progessiv voranschreitet, müßtest Du eigentlich ohne Wartezeit einen Studienplatz bekommen (zumindest war es damals noch so).

Ansonsten gibt es auch eine Bundesorganisation für behinderte Studierende. Die Anschrift läßt sich bestimmt über den Behindertenbeauftragten der Münchener Uni oder über das Studentenwerk in Bonn herausfinden. Ich schau mal bei mir zu Hause nach, ob ich die Adresse vielleicht noch finde und werde sie Dir dann ins Forum setzen. Im Moment bin ich aber bei meinem Freund (sein PC funktioniert wenigstens im Gegensatz zu meinem noch) .

Du hattest soweit ich mich richtig erinnere, auch nach HC-Ambulanzen im Gästebuch angefragt. In München-Bogenhausen, gibt es eine HC-Erwachsenenambulanz, die von Dr. Trost geführt wird. Er kennt sich mit HC-Erwachsenen gut aus. Er kann allerdings nicht privat liquidieren (falls Du eine private Krankenversicherung hast). Es wäre besser diese dann ggf. nicht zu nutzen, da Du sonst mit dem dortigen Chef kollidieren könntest. (Dieser hat nämlich nicht wo viel mit HC-Patienten am Hut.)

Viel Glück!

LG
Sonja


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Dieser Artikel kommt von: Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus

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