Lade Daten...

Bitte warten
Hydrocephalus

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist frei. Werden Sie Mitglied Willkommen Gast
Werden Sie Mitglied:

Treten Sie unserer Communitiy bei um alle Möglichkeiten dieser Seite zu nutzen.  

Eine Mitgliedschaft gibt alles frei was wir anbieten.

Erstellen Sie einen Account um alles auf dieser Seite zu nutzen. Account erstellen

 Anmelden:




Top 100

Top Seiten Medizin

Vereinbarung

§ Datenschutzerklärung
 
 
 
 

Forum

Moderiert von: stefan, manuela
Forum Index
Allgemeines
     Erfahrungsaustauschbörse
     Welche Rechte habe ich mit einem Schwerbehindertenausweis ohne Buchstaben?

Autor Druckerfreundliche DarstellungWelche Rechte habe ich mit einem Schwerbehindertenausweis ohne Buchstaben?
anonymous
Unregistrierter Benutzer
Welche Rechte habe ich mit einem Schwerbehindertenausweis ohne Buchstaben?

Geschrieben: 27.03.2003 11:21

Hallo,

mich würde mal interessieren, welche Rechte ich mit einem Schwerbehindertenausweis habe? Ich bin ja seit Geburt also sogut wie 25-26 Jahren von HC betroffen. Seit 1993 geht es mir aber sehr gut. Nun habe ich mit 15 Jahren erfahren, das ich einen Schwerbehindertenausweis besitze. Bis heute kann ich mich mit diesen noch nicht richtig anfreunden. Zwar wurde er immer seit Geburt verlängert. Und seit her habe ich 60 Prozent. Dazu hätte ich auch eine Frage?

Kann mir jemand sagen ob diese 60 Prozent ein fester Prozentsatz wegen HC ist oder könnte es sein das ich heute aufgrund meiner Entwicklung, wenn ich mal eine Untersuchung machen würde garkeine 60 Prozent mehr hätte, sondern vielleicht weniger?

Nun ja auf jeden Fall habe ich keinen einzigen Buchstaben drauf, wieso auch es geht mir ja seit längerem Gut. Aber es ist sobald man sich bei einem Unternehmen bewirbt, das reinste Spagat meiner Gedanken. Ich bin mir nicht sicher ob ich es im Vorstellungsgespräch angeben soll oder nicht?! In Anschreiben auf gar keinen Fall. Und mein letzter Arbeitgeber sagte mir im Anschluss an das Vorstellungsgespräch, das es gut von mir war, das ich den Schwerbehindertenausweis erst am Ende gesagt habe. Man hätte ja sonst ein ganz falsches Bild von mir gehabt. Sie sagten mir auch, das man mir das garnicht anmerkt.
Nun studiere ich zur Zeit und bald wird wieder eine Firma kommen und dann die Frage, soll ich es sagen oder nicht?

Aber rein rechtlich, ausser Steuern und mehr Urlaubstage habe ich sonst noch Rechte die ich habe aufgrund des HC, oder nicht? Ich mein im Gebiet von KV, PV etc. Ich bezahlen zumindest den selben Beitrag wie ein Student in meinem Alter auch bezahlt. Probleme mit Versicherungen habe ich nicht, denn ich denke nicht das es denen was angeht ob ich HC habe oder nicht. Dadurch werde oder bin ich bis jetzt auch nicht mehr oder weniger krank oder sonstiges gewesen wie normal Gesunde Leute.

Gruss
Kerstin


Zitieren Druckerfreundliche Darstellung nach oben
KatjaII
Gast

Registriert: 12.03.2003
Beiträge: 21
Wohnort: Oberhausen


Sende eine Private Nachricht an KatjaII
Welche Rechte habe ich mit einem Schwerbehindertenausweis ohne Buchstaben?

Geschrieben: 27.03.2003 12:06

Darf ich mal fragen, bei welchem Versorgugsamt Du bist?
Ich habe in 2000 nur 30 bekommen und 20 wegen psyischer Probleme.
daher habe ich auch weniger Arbeit. Ich warte mit bangen auf den neuen Bescheid und wenn ich dann nur noch 30 habe, kann ich meinem Job gleich in Klo schmeissen.
Bin jetzt entsetzt und mehr den je verzweifelt.



Alles Liebe,
Katja

Zitieren Druckerfreundliche Darstellung nach oben
CarstenP
Neuer Gast

Registriert: 02.08.2002
Beiträge: 10
Wohnort: Göttingen


Sende eine Private Nachricht an CarstenP
Welche Rechte habe ich mit einem Schwerbehindertenausweis ohne Buchstaben?

Geschrieben: 27.03.2003 13:50

Hallo Katja, hallo Kerstin,

auch mit einem Grad von 30 könntest Du beim Arbeitsamt beantragen, Schwerbehinderten gleichgestellt zu werden. Du müsstest hierfür belegen, dass Du ohne die Gleichstellung Deinen Arbeitsplatz nicht behalten könntest. Mit der Gleichstellung hast Du dann den gleichen Schutz wie Schwerbehinderte.

Die Frage nach einer Schwerbehinderung in Vorstellungsgesprächen muss leider immer noch richtig beantwortet werden, so sieht es zumindest das Bundesarbeitsgericht. Auch wenn immer mehr Professoren der Meinung sind, dass mit der Änderung des Grundgesetzes in Artikel 3 und dem neuen SGB IX, in dem der Schwerbehindertenschutz jetzt geregelt ist, die Frage nun unzulässig sei. Hoffentlich ändert das BAG seine Auffassung bald. Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

Ungefragt ist die Schwerbehinderung nur dann zu erwähnen, wenn die geforderte Tätigkeit nicht geleistet werden kann. Hat also die Schwerbehinderung auf die Arbeitsleistung keine Auswirkungen, wie es bei Dir Kerstin der Fall zu sein scheint, so muss dem zukünftigen Arbeitgeber ungefragt nichts mitgeteilt werden. Nur wenn er fragt, muss man es ihm leider sagen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass er nachträglich den Arbeitsvertrag anfechtet und damit rückgängig macht.

Solange man einen Arbeitsplatz sucht, sollte man sich also überlegen, den Antrag lieber noch nicht zu stellen. Das war zumindest bei mir der Grund. Der HC trat bei mir erst mit 22 Jahren auf. Da ich mich gesund fühle und im normalen Alltag keine Einschränkungen habe, würde ich wahrscheinlich eh nicht über die üblichen 30 Prozent kommen.

Alles Gute,
Carsten


Zitieren Druckerfreundliche Darstellung nach oben
rivo
Neues Mitglied

Registriert: 06.09.2002
Beiträge: 58
Wohnort: Alfter


Sende eine Private Nachricht an rivo
Welche Rechte habe ich mit einem Schwerbehindertenausweis ohne Buchstaben?

Geschrieben: 27.03.2003 14:14

Hallo mein Name ist Rita. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 60 Prozent. Aber diese 60 Prozent setzen sich aus verschiedenen Beeinträchtigungen zusammen. HC, Unfallfolgen. Ich finde auch, dass 60 Prozent nur allein für HC ziemlich viel ist. Aber es ist andererseits ja gut, wenn du die anerkannt hast. Bei mir steht im Ausweis auch kein Buchstabe drin. Es ist nur so, dass die Einschränkungen aufgrund HC bei mir seit der letzten OP regelmässig überprüft werden (durch entsprechendes Formular, mit dem ich zum Hausarzt muss und in dem ich auch die Ärzte benennen muss, bei denen ich in Behandlung bin. Wenn ich aufgrund HC mal irgendwann besser dran bin, wird das natürlich auch bei den Prozenten der Schwerbehinderung vermerkt. Ob dann noch die 60 Gültigkeit habe, bezweifele ich.
Viele Grüße
Rita


Zitieren Druckerfreundliche Darstellung nach oben
anonymous
Unregistrierter Benutzer
Welche Rechte habe ich mit einem Schwerbehindertenausweis ohne Buchstaben?

Geschrieben: 27.03.2003 16:36

Hallo

Nach 26.3 der GdB/MdE Tabelle des SchwbG ist ein mit einem Ventil versorgter Hydrocephalus mit wenigsten 30 anzusetzen.
Ich muß dem vorherigen Schreiber rechtgeben, dass man immer von Fall zu Fall entscheiden sollte, was man preisgibt. Nach ein paar nicht so tololen Erfahrungen, würde ich persönlich eher mit der Wahrheit hinter dem Berg halten, solange es juristisch vertretbar ist.

Mein vorheriger Arbeitgeber hat die Frage nach Schwerbehinderung nicht gestellt; ich konnte meine Arbeit ganz normal machen, also habe ich keinem etwas vom HC gesagt. Natürlich hat man dann auch nicht die 5 Tage Sonderurlaub (Voraussetzung: MdE von mindestens 50), aber der Kündigungsschutz greft auch, wenn man es bei der Kündigung angibt (so das Integrationsamt, früher Versorungsamt).
Das Personalbüro des jetzigen Arbeitgebers (öffentlicher Dienst) stellte die Frage, die man dann wahrheitsgemäß beantworten muß.
Nach 4 Wochen hat es sich fast im ganzen Betrieb herumgesprochen. Soviel zu Datenschutz und Schweigepflicht).

Die Merkzeichen auf dem Ausweis werden alle paar Jahre (je nach Alter des Kindes/Erwachsenen) überprüft und angeglichen. Dabei ist es maßgeblich was in den Befunden, die das Integrationsamt von den behandelnden Ärzten anfordert, angegeben ist.

So hoffe ich konnte auch ein wenig Licht in das Dunkel bringen.

Liebe Grüße


Antje

Beantworte gerne weitere Fragen, wenn es mir möglich ist.



Zitieren Druckerfreundliche Darstellung nach oben
anonymous
Unregistrierter Benutzer
Welche Rechte habe ich mit einem Schwerbehindertenausweis ohne Buchstaben?

Geschrieben: 27.03.2003 16:36

Hallo

Nach 26.3 der GdB/MdE Tabelle des SchwbG ist ein mit einem Ventil versorgter Hydrocephalus mit wenigsten 30 anzusetzen.
Ich muß dem vorherigen Schreiber rechtgeben, dass man immer von Fall zu Fall entscheiden sollte, was man preisgibt. Nach ein paar nicht so tololen Erfahrungen, würde ich persönlich eher mit der Wahrheit hinter dem Berg halten, solange es juristisch vertretbar ist.

Mein vorheriger Arbeitgeber hat die Frage nach Schwerbehinderung nicht gestellt; ich konnte meine Arbeit ganz normal machen, also habe ich keinem etwas vom HC gesagt. Natürlich hat man dann auch nicht die 5 Tage Sonderurlaub (Voraussetzung: MdE von mindestens 50), aber der Kündigungsschutz greft auch, wenn man es bei der Kündigung angibt (so das Integrationsamt, früher Versorungsamt).
Das Personalbüro des jetzigen Arbeitgebers (öffentlicher Dienst) stellte die Frage, die man dann wahrheitsgemäß beantworten muß.
Nach 4 Wochen hat es sich fast im ganzen Betrieb herumgesprochen. Soviel zu Datenschutz und Schweigepflicht).

Die Merkzeichen auf dem Ausweis werden alle paar Jahre (je nach Alter des Kindes/Erwachsenen) überprüft und angeglichen. Dabei ist es maßgeblich was in den Befunden, die das Integrationsamt von den behandelnden Ärzten anfordert, angegeben ist.

So hoffe ich konnte auch ein wenig Licht in das Dunkel bringen.

Liebe Grüße


Antje

Beantworte gerne weitere Fragen, wenn es mir möglich ist.



Zitieren Druckerfreundliche Darstellung nach oben
anonymous
Unregistrierter Benutzer
Welche Rechte habe ich mit einem Schwerbehindertenausweis ohne Buchstaben?

Geschrieben: 28.03.2003 14:08

Hallo hier ist noch mal Kerstin,

nur bei mir ist es ja so, ich bin ja nicht in ärztlicher Behandlung geschweige das ich zur regelmäßigen Kontrolle muss. Es ist einfach so, ich habe HC seit geburt, und seit 1993 geht es gut. Dar mir auch kein Arzt in Münster an der Uniklinik gesagt hat, das ich regelmäßig zur Kontrolle muss. Mach ich das auch nicht. Denn ich geh nur zum Arzt wenn es mir schlecht geht, das war seit 1993 nicht der Fall.
Ich denke, das dadurch auch keine Überprüfung des Ausweis stattfindet. Diesen Ausweis habe ich vor 1 oder 2 jahren von der Stadtverwaltung neu bekommen (ohne neue ärztliche Überprüfung). Die haben die Daten von dem davor übernommen. Die Daten darauf habe ich seit ich 3-4 Jahre alt war. Wo es noch etwas anders aussah. Als Kind also vor 1993 hatte ich schon mehr oder weniger Probleme. Nicht um sonst habe ich schon einige Male im Krankenhaus gelegen. Aber die Situation sieht ja seit einigen jahren anders aus.
Liebe Katja ich kann Dir noch nicht mal sagen, welches Versorgungsamt den Ausweis früher ausgestellt hat. Denn das war noch sachen zu Lebzeiten meines Vaters. Ich habe keine Papiere ausser den Ausweis.
Aber es ist mir auch egal, irgendwann wird mir ja jemand wohl sagen an wenn ich mich wenden soll, wenn ich das muss. Bis dahin ist der Ausweis nur ein Schriftstück der nur für Steuer wichtig ist mehr nicht.
Ich führe ja ein ganz normales Leben und HC ist für mich nur ein Fremdstück im Kopf. Aber keine Behinderung oder Krankheit. Ich lebe mit HC , aber nicht für HC.


Gruss
Kerstin


Zitieren Druckerfreundliche Darstellung nach oben
KatjaII
Gast

Registriert: 12.03.2003
Beiträge: 21
Wohnort: Oberhausen


Sende eine Private Nachricht an KatjaII
Welche Rechte habe ich mit einem Schwerbehindertenausweis ohne Buchstaben?

Geschrieben: 28.03.2003 19:21

Also ich werde leider regelmäßig angeschrieben und wenn ich jetzt auf 30 komme, kann ich echt einpacken. Da hilft leider auch nicht der Schein vom Arbeitsamt (der ist nur für die Kündigung!)
Bisher war der Hc auch nicht das grosse Problem, aber wir haben schon versucht, das ich einen vollen Job nicht hinbekomme und wenn ich jetzt runtergestuft werde, weiss ich das ich in der Besenkammer lande.
Ich habe bisher die Krankheit nicht in den Vordergrund gestellt, aber ich habe halt doch gemerkt, dass ich einiges nunmal nicht kann.
Es reicht mir schon, das meine Eltern mir Vorwürfte machen. Habe deswegen schon genug Probleme.
Ich dachte wenigesten hier wird man verstanden.
Ich kann doch auch nichts dafür, dass ich nun mal im alltag probleme habe!
Vielleicht haben die Bekannten meiner Eltern recht und ich wäre besser nie geboren worden.
Wünsche noch ein schöne Leben!


Zitieren Druckerfreundliche Darstellung nach oben
anonymous
Unregistrierter Benutzer
Welche Rechte habe ich mit einem Schwerbehindertenausweis ohne Buchstaben?

Geschrieben: 29.03.2003 08:58

Hallo

habe mir meinen Ausweis (liegt normalerweise ganz unten in meinem Schrank) nochmals genau angeschaut. Er wurde 1995 neu ausgestellt, da war ich 21 Jahre alt, mit einem GbB von 50 und als Diagnosen wurde der HC internus m. Shuntanlage sowie eine starke Skoliose (nicht operiert) anerkannt.
Vorher waren es 60 % und das Merkzeichen B, da ich einige Krampfanfälle hatte. Nachdem ich seit vielen Jahren anfalls-und medikamentenfrei bin (seit 1991), wurde dies gestrichen. Das B bezog sich also auf die Begleitung, sollte nochmals ein epileptischer Anfall auftreten.
Der jetzigen Ausweis, der wie schon gesagt 1995 ausgestellt wurde, hatte eine Gültigkeit von 5 Jahren und wurde dann noch weitere 5 Jahre verlängert. Sollte sich nichts verändern (so das Integrationsamt auf meine Rückfragen gestern) wird er nochmals ohne Überprüfung auf weitere 5 Jahre, also bis 2010 verlängert.
Es gab auch schon eine Zeit, da wünscht ich, den Ausweis nicht zu besitzen, da er mir im Berufsleben im Weg war.
Wie schon Kerstin schrieb ich lebe mit dem HC aber nicht für den HC. Auch andere Menschen haben auf dem heutigen Arbeitsmarkt Probleme eine adäquate Stelle zu bekommen, auch wenn sie hochqualifiziert und voll belastbar sind. Man darf nicht alles dem HC anlasten.
Von den Eltern hat man ein gewisses Rüstzeug in die Wiege gelegt bekommen, aber freischwimmen und den Ergeiz weiter zukommen, muß man selbst entwickeln. Den Kopf in den Sand zu stecken, dass hilft sicher nicht weiter. DENN eines habe ich im Leben lernen müssen: Keine Situatuion ist so schlecht, dass sie nicht auch etwas Gutes hätte, man muß nur Geduld haben.

Liebe Grüße

Antje


Zitieren Druckerfreundliche Darstellung nach oben
anonymous
Unregistrierter Benutzer
Welche Rechte habe ich mit einem Schwerbehindertenausweis ohne Buchstaben?

Geschrieben: 06.04.2003 18:36

Hallo Katja II!

Ich möchte doch noch mal was zu Deinem Beitrag zu meinem Artikel machen. Ich mein ich kenn ja Deine Familie und die Bekannten Deiner Familie nicht, aber dennoch muss ich Dir dazu noch mal was sagen. Du hast geschrieben, von wegen was Die Bekannten Deiner Familie gesagt haben. Wie kam dieser Satz zu stande? Hast Du dies gegenüber denen vorher schon mal selbst gesagt? Gott sei Dank habe ich auf sowas selber nie gestossen. Ich denke, Du brauchst wieder eine gute Potion Selbstbewusstsein. Besuch doch mal so ein Seminar, oder Schlagfertigkeitstraining. Damit Du dich gegen solche Schwachsinnigen Sätze wären kannst und Dein Gesicht warst. Du musst wissen, wir sind nicht auf der Welt um so zu sein wie andere uns haben wollen. Lass Dich doch nicht, von anderen Meinungen bzw. Personen manipulieren. Überleg, was will ich erreichen und was möchte ich machen. Wie komme ich dahin?! Das der allgemeine Jobmarkt im Moment für alle nicht optimal ist, das hört man ja jeden Tag. Und da ist es egal ob Du HC hast oder nicht, Arbeit finden alle im moment nicht so gut. Einstecken muss fast jeder im Moment. Dann nimm Dir mehr Zeit für Dinge Du magst?! Was ist eigentlich mit Jobben oder so?! Nicht alles kostet Geld. Lös Dich von Dingen bzw. von Personen die Dir nicht gut tun. Nur Du kannst Dein Leben selbst Bestimmen.
Denk positiv, und solche Sätze wie " am besten wäre ich nicht geboren" sind schwachsinnig. warum kommen die zu so einen Satz? Vorallem kann man HC in jeder Lebenslage bekommen? Wär gibt denen das Recht so zu sprechen?! Wissen Die den ob Ihnen selbst nicht noch schlimmeres passiert?! Davon abgesehen, ist HC schlimm? Also ich persönlich könnte schlechter mit Krebst oder Aids leben. Aber selbst da müsste man durch. Meine Mutter hat mir immer gesagt, wenn es mir nicht Gut ging als Kind, oder wenn ich meine eine Hürde in der Schule nicht glaubte überwinden zu können. Das ich noch lange stönen könnte, aber es letztendlich alles nicht hilft, gut üben und es so nehmen wie es ist. Da muss ich durch. Es ist eben im Leben nicht immer alles rosig, aber es kommen auch bessere Zeiten und die sollte man sich in schlechten Phasen vorstellen ohne den Bezug zur Realität zu verlieren.
Kopf hoch KatjaII Erst diese Woche hat mir meine Mutter und Schwester noch den Spruch genannt: "Immer wenn Du glaubst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her" oder so, in Reime und Sprüche merken habs ich nicht so. Denn ich habe auch wenn es sich vielleicht lächerlich anhört, etwas bammel im Moment, weil ich in 3 Wochen eine 10-15 Minuten Präsentation über das Thema " Insolvenzen von Unternehmen" halten muss, und diese Präsentation mit der anschliessende Note auf mein Diplom erscheinen wird.


Gruss kerstin


Zitieren Druckerfreundliche Darstellung nach oben
sortieren nach

Vorheriges Thema:  Wachstumsverzögerung
Nächstes Thema:  Beruf u. Hydrocephalus, Erfahrungen u. Hilfen

Gehe zu:

Benutzername:
 
Sicherheits-Code
Sicherheits-Code
Neu laden