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     Keine kontinierlichen Therapien für chronisch Kranke mehr

Autor Druckerfreundliche DarstellungKeine kontinierlichen Therapien für chronisch Kranke mehr
anonymous
Unregistrierter Benutzer
Keine kontinierlichen Therapien für chronisch Kranke mehr

Geschrieben: 29.10.2003 17:56

Patientenmitbestimmung soll unterlaufen werden.
Berlin (kobinet) Mit großer Empörung hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karl Hermann Haack (SPD), auf die Mitteilung reagiert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen noch im Dezember diesen Jahres die Richtlinien für die Verordnung von Heilmitteln (z. B. Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie) verschärfen möchte.

«Davon abgesehen, dass Heilmittel nur einen verschwindend kleinen Anteil an den Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung verursachen, wird Missbrauch bereits jetzt durch § 92 der Heilmittelrichtlinien ausgeschlossen», argumentiert Haack in einer Presseerklärung . Dort ist festgelegt, dass die Versorgung mit Hilfsmitteln «ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig erfolgen soll». Haack wandte sich dagegen, dass in Zukunft Langfristverordnungen eingeschränkt, die Therapiepause auf 12 Wochen verlängert und Leistungen für Kinder im Rahmen der Frühförderung ausgeschlossen werden. Da springe einem der medizinische Unsinn regelrecht ins Gesicht, so Haack. Ein Schlaganfallpatient oder Tetraplegiker wäre künftig nach höchstens 40 ergotherapeutischen Anwendungen zu einer mindestens vierteljährlichen Behandlungspause verpflichtet. Dass der Behandlungserfolg dann verpufft ist, und die Arbeit von Patient und Therapeut von vorne begonnen werden muss, liege auf der Hand.

Haack ist besonders deshalb verärgert, weil sich im Gesundheitsmodernisierungsgesetz Bundesregierung und die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/die Grünen darauf verständigt hatten, Patienten- und Behindertenverbänden in Zukunft ein Antrags- und Mitberatungsrecht im Bundesausschuss und in den Unterausschüssen bei allen versorgungsrelevanten Fragen zu geben (§ 140f GMG). Der Behindertenbeauftragte befürchtet, dass über die Köpfe der chronisch kranken und behinderten Menschen hinweg vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen. So zeigten kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen, dass sie einen Konfrontationskurs mit den Betroffenenorganisationen planen. Darüber hinaus setzten sie sich aber auch ganz bewusst und kaltschnäuzig über den erklärten Willen des Gesetzgebers hinweg und düpierten auf diese Weise Bundestag und Bundesrat, besonders aber Ministerin Ulla Schmidt

aus www.kobinet-nachrichten.de (Behindertennachrichtendienst)

gefunden von Sonja



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