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Neuregelung: Ab 1. Juli länger Krankengeld

Eltern von behinderten Kindern haben in Zukunft länger Anspruch auf Krankengeld. Darauf wies die nordrhein-westfälische Techniker Krankenkasse hin.

Die bisherige Regelung galt generell für alle Eltern, deren Kinder das 12 Lebensjahr noch nicht erreicht hatten.


Seit dem 1. Juli sind Elter die ein behindertes Kind haben, von dieser Altersbegrenzung ausgenommen, teilte die TK mit. Der Anspruch auf Krankengeld besteht auch dann, wenn das Kind bereits 15 oder sogar 25 Jahre alt ist.

Es besteht pro Jahr für jedes Elternteil ein Anspruch von Krankengeld für maximal zehn Tagen für ein Kind. Bei allein Erziehenden Eltern sind es zwanzig Tage im Jahr. Sind mehrere Kinder in der Familie, werden jedem Elternteil 25 Tage angerechnet.

Bei allein erziehende Mütter oder Väter erhalten, bei mehreren Kindern 50 Tage Krankengeld. Vorausgesetzt natürlich, die Eltern und ihre Kinder sind Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung, so die TK.

Geschrieben von manuela am 22.07.2001 17:26:12   (3631 * gelesen)

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