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Restaurants: Bestrahlte Zutaten müssen genannt werden

Wer Fertiggerichte mit bestrahlten Zutaten vermeiden möchte, sollte entsprechende Hinweise auf der Verpackung beachten. Mit ionisierender Strahlung behandelte Gewürze oder Kräuter seien seit Dezember 2000 in Deutschland zugelassen, müssten aber in der Zutatenliste etwa von Fertigpizzen oder Salatdressing gekennzeichnet werden, teilt die Verbraucher-Zentrale Hessen in Frankfurt mit.



Auch auf Speisekarten in Restaurants und Kantinen müsse der Einsatz bestrahlter Zutaten angegeben werden. Für lose Ware sei die Kennzeichnung auf einem Schild neben der Ware oder in Form eines Aushangs vorgeschrieben.

Für ökologisch erzeugte Produkte sei die Bestrahlung nach wie vor verboten, heißt es weiter.

Auch bestrahlte Lebensmittel wie Krabben oder entbeintes Hähnchenfleisch aus anderen EU-Ländern dürfen in Deutschland nicht verkauft werden.

Generell sei die Bestrahlung eine "unnötige Technologie", Kritisiert die Verbraucherzentrale. Sie diene häufig nur dazu, Hygieneprobleme bei der Verarbeitung im Nachhinein zu beheben.

Geschrieben von stefan am 23.06.2001 12:48:29   (4852 * gelesen)

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