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Moderiert von: stefan, manuela
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Autor Druckerfreundliche DarstellungPraxisgebühr
Bluesky1507
Mitglied

Beiträge: 91
Wohnort: Düsseldorf


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ICQ
Geschrieben: 10.01.2005 21:57

Hallo
Erstmal wünsche ich euch allen ein frohes neues Jahr und natürlich Gesundheit.
Nun zu meiner Frage, und zwar habe ich gehört, dass man bei einer chronischen Krankheit (mit einem Schwerbehindertenausweis von 70% und mehr) keine Praxisgebühr zahlen muss.
Jetzt wollte ich erstens fragen ob das stimmt und zweitens ob ich dann immer keine Praxisgebühr bezahlen brauche, also auch wenn ich mit einem Schnupfen zum Arzt gehe, oder ob ich nur dann keine Praxisgebühr zahlen muss wenn ich zum Hausarzt gehe wegen Problemen mit dem HC oder zum Neurologen gehe.
Danke schonmal für eure Antworten.
Ciao Corinna


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manuela
Moderators
Wohnort: Münster


Sende eine Private Nachricht an manuela Besuche die Homepage von manuela
ICQ
Geschrieben: 11.01.2005 08:14

Hallo Corinna,

Zitat:
dass man bei einer chronischen Krankheit (mit einem Schwerbehindertenausweis von 70% und mehr) keine Praxisgebühr zahlen muss.


das ist leider nicht richtig. Bei der chroniker Regelung brauchst du nur 1% deiner Belastungsgrenze zahlen brauchst. Nach erreichen deiner Belastungsgrenze schickst du deine Quittungen zu deiner Krankenkasse. Danach bist du für den Rest des Jahres befreit.

Ob du allerdings unter die chroniker Regelung fällst, hängt viel von deinem Hausarzt ab. Der muß dir bescheinigen, das du unter der chroniker Regelung fällst.






Liebe Grüße
Manuela

Indem die Natur den Menschen zuließ, hat sie viel mehr als einen Rechenfehler
begangen: Ein Attentat auf sich selbst.



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