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Autor Druckerfreundliche DarstellungGrundsicherung
anonymous
Unregistrierter Benutzer
Geschrieben: 03.07.2003 22:43

Verfasst am: Do Jul 03, 2003 9:28 pm Titel: Grundsicherung

--------------------------------------------------------------------------------

Hallo,

wir haben im Januar für unsere Tochter Melanie (25 Jahre) einen Antrag auf Grundsicherung gestellt.

Dieser Antrag wurde uns jetzt abgelehnt, da wir für Melanie Kindergeld beziehen und dieses Kindergeld zu Ihrem eh schon sehr geringen Einkommen hinzugerechnet wird. Dem Antrag habe ich jetzt erstmal widersprochen. Allerdings hat mir der zuständige Sachbearbeiter bereits erklärt, daß, obwohl weder im Grundsicherungsgesetz noch im BSHG das Kindergeld zum Einkommen gehört, daß Land Bayern selbst entscheiden darf, daß das Kindergeld sehr wohl anzurechnen ist.

Deshalb suche ich jetzt Familien sowohl aus Bayern als auch aus den anderen Bundesländern, um zu erfahren, ob wirklich bei allen Grundsicherungsämter in Bayern so verfahren wird und wie es in den restlichen Ländern ausschaut.

Ciao

Manfred


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Geschrieben: 05.07.2003 19:01

Hallo Manfred,

vielleicht kann man Ihnen beim VdK weiiterhelfen.

Unter www.vdk.de finden Sie bestimmt eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Viel Glück!

Sonja


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Geschrieben: 06.07.2003 01:21

Hallo Sonja,

erst mal vielen Dank für die Antwort.

Es war die erste zu diesem Thema. Ich habe die gleiche Frage auch in anderen Foren verschiedener Behinderten-Organisationen geschrieben. Scheinbar haben noch nicht viele Behinderte die Grundsicherung beantragt.

Ciao

Manfred


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Geschrieben: 06.07.2003 11:44

Hallo Manfred,

ich denke, dass die Grundsicherung vor allen Dingen vorrangig für die Betroffenen, die in Werkstätten arbeiten und dort nach 20 Jahren einen kleinen Erwerbsminderungsanspruch erworben haben oder für alte Menschen, dessen Altersrentenanspruch unter dem Sozialhilfeniveau liegt, angedacht war.

Soweit ich weiß, muss ja erst ein Anspruch auf eine volle unbefristete (!) Erwerbsminderungsrente vorliegen, bevor es überhaupt Sinn macht, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Die Krux daran dürfte aber für die meisten sein, dass die Gutachterhürden (vor allen Dingen für nichtsichtbar Behinderte wie die meisten HC-Betroffenen) so hoch sind, dass sie kaum noch jemand überschreiten kann (es sei denn er ist quasi schon Scheintod). Oft wird dann auch nur eine befristete Erwerbsminderungsrente bewilligt, was den Anspruch auf Grundsicherung auch wieder hinfällig macht.

Alles im allem, wohl für die meisten eine ziehmliche Mogelpackung.

Unter www.bvkm.de fundest Du übrigens auch noch ein Merkblatt zum Thema Grundsicherung. In der Buchhandlung gibt es inzwischen auch Ratgeber zum Thema Grundsicherung.

Vielleicht kommst Du damit weiter.

Viel Glück!

Sonja
Jhg. 1973, HC n. Frühgeburt


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Geschrieben: 11.07.2003 18:14

Hallo Sonja,

bei der Melanie ist die volle Erwerbsunfähigkeit gegeben, da sie einen GdB von 100 und, außer Blind, alle Merkmale im Behindertenausweis eingetragen hat.

Den Anspruch hat Grundsicherungsamt anerkannt, allerdings berechnen die uns halt das Kindergeld mit.

Naja, ich habe jetzt erst mal einen Widerspruch zurückgeschickt. Mal schauen, was daraus wird.

ciao

Manfred


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Geschrieben: 11.07.2003 19:49

Hallo Manfred,

wenn Eure Tochter auch blind ist, erhält sie doch auch Blindengeld. Wird das bei der Grundsicherung auch mit angerechnet? Auch Pflegegeld dürfte m.E. doch nicht angerechnet werden.

Ich hoffe, dass Ihr vielleicht Hilfe beim VdK bekommen könnt. Vielleicht können die bei der Widerspruchsbegründung behilflich sein. Soweit ich weiß, verlangt der VdK allerdings eine Mitgliedschaft, wenn man sich dort von Juristen Rat holen möchte (ähnlich wie beim Mieterverein).

Vielleicht ein nützlicher Hinweis:
Sofern Ihr mal vor dem Verwaltungsgericht klagen müßtet (z.B. wg. BSHG Sachen) wird dies im Moment nur von der Winterthurrechtsschutzversichung abgedeckt. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft bei einem Verein der beim Bundesverband Hilfe f. Behinderte Mitglied ist. Dies ist z.B. beim Dt. Blindenverband oder auch bei der ASbH der Fall.

Ich wünsche Euch für das weitere Verfahren jedenfalls viel Glück!

LG
Sonja


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Geschrieben: 29.07.2003 22:00

Hallo Sonja,

da hab ich mich wohl ein bisschen unklar ausgedrückt.

Die Melanie ist nicht blind, sie hat nur sonst alle anderen Merkzeichen in ihrem Behindertenausweis.

Ich habe jetzt auf alle Fälle einen Widerspruch an das Grundsicherungsamt geschickt. Mal schauen was daraus wird.

Mich würde es aber immer noch brennend interessieren, ob auch andere Bundesländer so verfahren.

ciao

Manfred


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Geschrieben: 30.07.2003 11:29

Hallo Manfrd,

sorry, habe Dich wohl mißverstanden. Bezogen auf die anderen Bundesländer kann ich leider nichts sagen.

Im ASbH-Bundesvorstand arbeitet aber auch ein Rechtsanwalt f. Sozialrecht (Andreas Fritsch). Er hat seine Praxis in Bergisch Gladbach. Vielleicht kann er ja noch weiterhelfen.

Viel Glück!
Sonja


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