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KommentareHallo Mathias, das mit den 40% kenne ich nur zu gut. aber ist leider bei einem HC so. Hast du denn neben diesem noch andere Einschränkungen wie z.B. Gesichtsfeldschäden, Epilepsie, Konzentrationsschwächen, psychische Schwächen z.B. der Belastbarkeit. Ich würde dir empfehlen einfach nochmal mit deinem Neurchirurgen bzw. Neurologen zu sprechen und beim Versorgungsamt einen Antrag auf Erhöhung des GdBs zu stellen. Soweit ich weiß wird auch bei einem Gleichstellungsantrag nicht der Arbeitgeber befragt sondern nur deine Ärzte die dies dann beurteilen sollen, also würde ich auch dises versuchen. Wobei hier bestimmte dinge nicht greifen die du mit 50% hättest. Hoffe ich kann dir mit meiner Auskunft etwas helfen. Kannst auch gerne nochmal nachfragen. Ich habe z.B. damals auf den HC einen GdB von 30 gehabt. durch andere Einflüsse ist nun mein GDB bei 80. Also kann ich dich nur nochmal dazu ermutigen einen Erhöhungsantrag zu stellen. Diesen kannst du dir auch aus dem Internet herunterladen. Sprich aber vorher mit deinen Ärzten, dass du diesen Antrag stellst und warum... Da diese eine Einschätzung an das Versorgungsamt geben müssen. Viele Grüße Enrico |