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Sie schreiben eine Antwort zum Thema: Behindertenausweis beim HC
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Autor
distelchen1966
Neuer Gast

Registriert: 02.03.2008
Beiträge: 1


Sende eine Private Nachricht an distelchen1966
Behindertenausweis beim HC

Geschrieben: 02.03.2008 20:29



Hallo,
ich habe seit 40 Jahren Hydrocephalus und auch einen Schwerbeschädigtenausweis. Erstmalig wurde mir mit 16 Jahren einer ausgestellt, da bekam ich sofort 50%. Jetzt vor ca. 1, 5 Jahren wurde er auf 60% erhöht. Allerdings erst nachdem ich Widerspruch eingelegt hatte. Muss vielleicht noch hinzufügen, das ich auf grund meines HC inzwischen seit 1990 auch EU- Rentnerin bin.
Mein Tipp ist: bei abschlägigen Bescheiden, immer Widerspruch einlegen.

Viele Grüße und viel Glück.


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Behindertenausweis beim HC

Geschrieben: 22.02.2008 11:44

Hallo Constanze,

es gibt verschiede Vorteile beim Schwerbehindertenausweis. Diese sind von den festgestellten Merkzeichen und vom Grad der Behinderung abhängig.

Es gibt folgende Nachteilsausgleiche:

•     arbeitsrechtliche Vergünstigungen (z.B. besonderer Kündigungsschutz, höheren Urlaubsanspruch)
•     steuerrechtliche Ausgleiche
•     Parkerleichterungen
•     Unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr
•     Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Für die Inanspruchnahme der Nachteilsausgleiche wären die jeweiligen Ämter und Behörden zuständig. Für Parkerleichterung, Befreiung der Rundfunkgebühr und der unentgeltlichen Beförderungen wäre das Versorgungsamt zuständig.

Zahlreiche Freizeiteinrichtungen und kulturelle Institutionen (zum Beispiel Museen, Schwimmbäder, Kinos) bieten besondere Preisnachlässe für Menschen mit Behinderungen an, die erst bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises gewährt werden.

Aber – es können auch Nachteile auftreten:
Ein Schwerbehindertenausweis kann die Arbeitssuche erschweren, wenn der Arbeitgeber sich vor der Einstellung eines Schwerbehinderten scheut.
Bewirbt man sich auf Stellen, bei denen Schwerbehinderte bevorzugt werden, kann der Besitz dieses Ausweises wiederum hilfreich sein. Denn auch der Arbeitgeber kommt in den Genuss von Zuschüssen und anderen vorteilhaften Zuwendungen.

Soweit ich weiß kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen, man muss aber nicht.

Sonst sie auch mal auf der Homepage
rechtspraxis.de oder
vdk.de
nach.

[addsig]

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Unregistrierter Benutzer
Behindertenausweis beim HC

Geschrieben: 22.02.2008 01:28

Hallo,
ähm, ich hätte da mal so eine Frage: Könnte mir jemand sagen, welche Vorteile es hat einen Schwerbehindertenausweis zu haben?
Ich bin mit einem Goldenhar syndrom zur Welt gekommen (rechter Kiefer und Innenohr sowie ein Wirbel mißgebildet) und damit vermutlich auch verbundenem Hydrocephalus internus. Ich habe bis jetzt einigermaßen normal gelebt (abgesehen von den OPs und dem angestarrt werden) und sehe bislang noch nicht die Vorteile von einem Ausweis für behinderte Menschen die keinerlei körperliche Beeinträchtigungen haben. Ich sehe bislang nur den Nachteil, das ich meinem Arbeitgeber oder potentiellen Arbeitgeber darüber informieren muss, dass ich behindert bin und Anti-Diskriminierungsgesetz hin oder her, das erhöht nicht gerade die Einstellungschancen...
Oder bin ich verpflichtet mir einen Ausweis zuzulegen?
Ich bin für jede Aufklärung dankbar.

lg

Constanze


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anneg
Neuer Gast

Registriert: 25.04.2002
Beiträge: 13


Sende eine Private Nachricht an anneg
Behindertenausweis beim HC

Geschrieben: 24.07.2007 17:44

Hallo,

soweit ich informiert bin, muss man dem Arbeitgeber nur von dem Schwerbehindertenausweis erzählen, wenn er danach fragt.

Allerdings:
Solange dein Arbeitgeber jedoch nichts von dem SBA weiss, kannst du auch die damit verbundenen Erleichterungen nicht in Anspruch nehmen, wie z.B. mehr Urlaubstage, verlängerter Kündigungsschutz, etc.

LG,
Anne


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Behindertenausweis beim HC

Geschrieben: 18.07.2007 19:17

Hallo Steffi,

ob du für einen Behindertenausweis gesund genug bist, kann ich nicht genau sagen. An deiner Stelle würde ich einfach mal einen Antrag vom Versorgungsamt anfordern. Nur solltest du auch vorher mit deinen behandelnden Ärzten reden, da das Versorgungsamt deine Befunde anfordert.

Wenn du aber einen Schwerbehindertenausweis besitzt, verpflichtet Deinem Arbeitergeber über die Schwerbehinderung zu unterrichten, allerdings nicht von der eigentlichen Art der Behinderung. Wichtiger für den Arbeitgeber ist ohnehin ob und welche Einschränkungen Du ggf. wg. des HC hast.
[addsig]

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Steffi
Unregistrierter Benutzer
Behindertenausweis beim HC

Geschrieben: 15.07.2007 13:59

Hi Manuela;
danke für deine Antwort.
Hab da noch eine Verständnissfrage.
Ich habe medizinisch keine Einschränkungen, Körperlich wie Psychisch, bei einem HC internus und Vp-shunt.Nie wurde meine Eltern gesagt das ich einen Behindertenausweis bekämen könnt. Bin ich vielleicht trotz Diagnose zu gesund? Ich arbeite als Krankenschwester und liebe meinen Beruf!
Mit freundlichen Grüssen
Steffi


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Behindertenausweis beim HC

Geschrieben: 15.07.2007 10:22

Hallo Steffi,

laut Gutachterichtlinien wird der HC grundsätzlich erst mit einem GdB von 30 bewertet. Dann gibt es noch eine Einteilung in niedriger, mittelschwerer und hoher Einschränkung der Hirnleistungsfähigkeit. Darüber, wie die Hirnleistungsfähigkeit überhaupt definiert wird, schweigt man sich aber aus.
Hohe Einschränkungen der Hirnleistungsfähigkeit werden mit einem GdB von 70-100 bewertet.

Letztlich kommt es meines Erachtens, bei dem zuletzt ergebenden GdB, aber darauf an, welche weiteren Gesundheitlichen Probleme wie z.B. Sehbehinderung, Halbseitenlähmung, Epilepsie, etc. vorliegen. Problem dürfte hier sein, dass die Einstufungen häufig nach der Sichtbarkeit von Behinderungen oder nach Behinderungssymbolen ablaufen. So zählt es z.B. absolut nicht, ob man aufgrund der Behinderung nur noch Teilzeit arbeiten kann oder viele Operationen aufgrund von Shuntkomplikationen hatte.

Du musst deinem Arbeitsgeber, sofern du keinen Schwerbehindertenausweis besitzt, nur über deine Behinderung informieren, wenn du an Maschinen oder ähnliches arbeitest.

Sofern Du einen Schwerbehindertenausweis hast, bist Du verpflichtet Deinem Arbeitergeber über die Schwerbehinderung zu unterrichten, allerdings nicht von der eigentlichen Art der Behinderung. Wichtiger für den Arbeitgeber ist ohnehin ob und welche Einschränkungen Du ggf. wg. des HC hast.
[addsig]

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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Behindertenausweis beim HC

Geschrieben: 13.07.2007 14:59

Hi Leute
hoffe es geht euch allen gut?!
Mir geht es so lala da dieses wetter auf meinen Kopf schlägt.
Ich habe hier viele Bericht gelesen wonach menschen mit HC einen Schwerbehindertenausweis haben.Ich habe seit meiner Geburt(1983) einen HC und einen Shunt, doch wurde nie festgestellt ob ich einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis habe.
Meine beschwerden halten sich in Grenzen mit leichtn Kopfschmerzen bei Stress und verrückten Wetter.
Könnt ihr mir helfen wie das ist mit HC und Schwerbehindertenausweis aussieht?
Mir wurde mal erzählt das jeder mit HC und Vp-Shunt eine Behinderung von min.30% hat und zusätzliche Beschwerden und Behinderungen dort drauf gerechnet werden.
Bitte helft mir da ich nie weiss ob ich das meine "Erkrankung" beim Arbeitgeber melden muss.Wurde schon einmal deswegen gekündigt.

Mit freundlichen Grüssen
Steffi


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