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Hydrocephalus

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Moderiert von: stefan, manuela
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     Neurochirurgie
     Einführung von Fallpauschalen ab 1.1.2003

Autor Druckerfreundliche DarstellungEinführung von Fallpauschalen ab 1.1.2003
anonymous
Unregistrierter Benutzer
Einführung von Fallpauschalen ab 1.1.2003

Geschrieben: 22.09.2002 19:08

Hallo!

Wer hat Infos zu der geplanten Einführung von Fallpauschalen in der Hydrocephalusbehandlung?

Bisher habe ich erfahren, daß jedes Bundesland andere Pauschalen haben soll. Ich mache mir deshalb große Sorgen im Hinblick auf die freie Arztwahl und einer weiteren Verschlechterung der HC-Versorung in Dt.. Was ist z.B. wenn man in NRW lebt und in Baden-Württenberg behandelt wird und die Fallpauschale in NRW niedriger ist als in Baden-Württenberg. Kann die Krankenkasse dann eine Behandlung aus Kostengründen in Baden-Württenberg ablehnen?

Welche Folgen hat die Einführung für komplizierte HC-Verläufe? Kann eine Aufnahme von schwiergen Fällen von Kliniken in Zukunft im Hinblick auf die Belastung des eigenen Kostenbudges abgelehnt werden?

Wer kann mir hierzu mehr Infos geben?

Vielen Dank!

Herzliche Grüsse

Sophie


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Einführung von Fallpauschalen ab 1.1.2003

Geschrieben: 03.10.2002 20:47

Hallo noch einmal!

Inzwischen habe ich einige Infos zum Thema ausgegraben, die sicherlich auch für Euch interessant sind!

Bei der Einführung der Fallpauschalen geht es um eine Neustrukturierung der Krankenhausfinanzierung. Vorbild dafür sind die australischen DRGs, was für Diagnosis Related Groups steht und soviel heißt, wie das "gleiche" Erkrankungen in Gruppen zusammengefaßt werden sollen.

Eine solche Gruppe erhält dann stets eine Diagnose als Hauptdiagnose. Das bedeutet, daß unter einer Diagnose die unterschiedlichen Verläufe (in Bezug z.B. auf Schwere der Erkrankung, Dauer und Art der notwendigen Versorgung etc.) zusammengefaßt werden. Aus diesen vielen "Fällen" errechnet man dann den Mittelwert. Dieser gibt den durchschnittlichen finanziellen Aufwand für ein Krankenhaus bei der Diagnose x an. Das bedeutet, daß leichte Verläufe, schwerwiegendere Verläufe ausgleichen müssen, damit der finanzielle Mittelwert, der fortan nur noch als sog. Fallpauschale abgerechnet werden darf, die Kosten deckt.

Kurz: Es geht um eine Sparmaßnahme für Krankenhäuser. Gespart wird durch die Zusammenfassung aller Erkrankungen zu einzelnen Gruppen mit EINER Diagnose. Diesen Diagnosen sind Pauschalen zugeordnet, die für die Behandlung abgerechnet werden können.

Das PROBLEM dabei ist nun, dass bei diesem System die Individualität einzelner Erkrankungen, besonders chronischer Erkrankungen (und hierbei eben auch Hydrocephalus), völlig vernachlässigt wird! Deshalb ist zu befürchten, dass aufgrund der Fallpauschalen die Qualität der ohnehin schon sehr breitmaschigen Versorung von Hydrocephaluspatienten noch mehr leiden wird.

Links zum Thema:

www.dmgp.de
www.8tung.at
www.gzstift.de

Viele Fragen wie z.B. unter welcher Gruppe von Diagnosen soll die Hydrocephaluserkrankung gefaßt werden? Anhand welcher Daten soll überhaupt ein Mittelwert errechnet werden, wenn nur vereinzelnte Kliniken überhaupt über ihre Komplikationsraten in diesem Bereich Bescheid wissen bzw. diese dokumentieren, und, und, und....

Ich hoffe, daß ich mit diesen Infos weiterhelfen konnte und würde es begrüßen, wenn die HC-AG sich dieses Themas intensiv annehmen würde.

Herzliche Grüsse

Sophie


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Einführung von Fallpauschalen ab 1.1.2003

Geschrieben: 04.10.2002 20:04

Hallo noch einmal!

Leider scheinen die Homepageangaben, die ich übrigens aus dem ASbH-Gästbuch habe, doch nicht so informativ zu sein, wie gehofft.

Darüber hinaus habe ich aber noch einen weiteren Hinweis erhalten, der hoffentlich infromativer ist!

Weitere Infos zum Thema "Fallpauschalen" bzw. den Entwurf für eine angestrebte integrationsorientierte Gesundheitspolitik wird hier vorgestellt. Das Eckpunktepapier wurde von drei Akteuren gemeinsam erstellt:

1. den Verbänden der chronisch Kranken und Behinderten
2. den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und
3. den Beauftragten der Bundesregierung f. die Belange behinderter Menschen (Karl-Herrmann Haack)

Die beteiligten Organisationen haben mit dem Eckpunktepapier eine gemeinsame Grundlage für anstehende Reformschritte im Gesundheitswesen geschaffen. Themen und Handlungsfelder sind so gewählt, daß sie die Bedürfnisse chronisch Kranker und behinderter Menschen auf den Punkt bringen.

http://www.behindertenbeauftragter.de/files/1027946170.39/Eckpunktepapier22Aug2002.pdf (PDF-Datei)

http://www.behindertenbeauftragter.de/files/1027946170.39/Eckpunktepapier0208.rtv (RTF-Datei)

Eine leicht verständliche Version f. Menschen mit Lernschwierigkeiten findet man unter:

http://www.behindertenbeauftragter.de/files/1027946170.39/KernthesenLeicht.rtf

Hier sollen auch einige wichtige Hinweise zum Thema "Fallpauschalen" zu finden sein.

Ich werde weiterhin versuchen, noch mehr zu diesem wichtigen Thema zu erfahren, um die Infos an Hydrocephalus-Betroffene und deren Angehörige in diesem Forum weiterzugeben.

Herzliche Grüsse

Sophie


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manuela
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Einführung von Fallpauschalen ab 1.1.2003

Geschrieben: 04.10.2002 21:50

Hallo Sophie,

ich habe auch einen Artikel über die Fallpauschale zusammengefaßt. Eine direkter Zusammenhang zum Hydrocephalus besteht leider noch nicht. Wir werden uns aber weiter bemühen, weiteres Info-Material zu bekommen.

Ich werde bei Gelegenheit auch die Internet-Adressen bekannt geben.


Zur Veröffentlichung der Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser im Bundesgesetzblatt erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:

„Das Fallpauschalensystem soll ein wesentliches Element zur Verbesserung der Strukturen im Gesundheitswesen darstellen. Fehlanreize der tagesgleichen Pflegesätze z. B. für zu hohe Verweildauern sollen beseitigt werden. Die starre Budgetfinanzierung wird zugunsten einer leistungsorientierten und leistungsgerechteren Steuerung der finanziellen Mittel verändert. Die integrierte Versorgung soll erleichtert werden. In dem mit ca. 45 Mrd. Euro größten Ausgabenblock der gesetzlichen Krankenversicherung sollen Transparenz, Qualität und Wirtschaftlichkeit entscheidend verbessert werden.

Von der Leistungstransparenz und dem Qualitätswettbewerb, sollen nach Meinung des Bundesgesundheitsministeriums auch die Patienten/innen profitieren. Die Umstellung auf das neue Vergütungssystem wird behutsam und als lernendes System erfolgen. Es gilt ein Stufenplan.

Bis Ende 2007 soll der Richtsatz gleicher Preis für gleiche Leistung in jedem Bundesland realisiert werden. Die verpflichtende Einführung des neuen Systems erfolgt zum 01.01.2004. Die jetzt vorgelegte Verordnung bildet die Grundlage für das Optionsmodell im Jahr 2003. Die Krankenhäuser können sich freiwillig entscheiden ob sie mit dem System arbeiten, um so früh wie möglich praktische Erfahrungen mit dem neuen System sammeln zu können. Korrekturen sind dadurch laufend möglich.“

Das Optionsmodell ist auf breite Kritik gestoßen, weil es für die Krankenhäuser keine dauerhaften und korrekten Kalkulationsgrundlagen bietet. Insbesondere das Abrechnen von schwerwiegenden Sonderfällen wie Schwerbrandverletzte, Querschnittsgelähmte oder traumatisierten Patienten ist beim Optionsmodell nicht ansatzweise möglich.

Die Kliniken sehen sich deswegen in der Zwickmühle, entweder auf den freiwilligen Fallpauschaleneinstieg zum 01.01.2003 zu verzichten, oder die Arbeitskraft ihrer Angestellten und sinnvolle Anlagen für ein jetzt schon renovierungsbedürftiges Konzept zu verschwenden. Dies gilt insbesondere für den ohnehin arbeitsüberlasteten ärztlichen Dienst der Kliniken.







Liebe Grüße
Manuela

Indem die Natur den Menschen zuließ, hat sie viel mehr als einen Rechenfehler
begangen: Ein Attentat auf sich selbst.



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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Einführung von Fallpauschalen ab 1.1.2003

Geschrieben: 05.10.2002 17:28

Hallo Manuela,

vielen Dank für die Infos. Im Moment tue ich mich aber noch sehr schwer damit, die konkreten Konsequenzen für die Hydrocephalusbehandlung im Krankenhaus, anhand der vorliegenden Informationen einordnen zu können.

Im Moment weiß ich nicht, ob dieser Gedanke logisch ist, aber ich frage mich, wenn bestimmte Kliniken, bestimmte Behandlungsschwerpunkte haben - also auch sich bestimmte Patientengruppen wie es auch bei Hydrocephalus der Fall ist - vermehrt vereinzelnte Kliniken aufgrund der intensiveren Aktivität einzelner Oberärzte aufsuchen (müssen), ob diesen Kliniken dann auch eine entsprechende Kostenfinanzierung für die jeweiligen Patientengruppen zur Verfügung steht oder ob wir befürchten müssen "abgewimmelt" zu werden, weil das Klinikbudge für interessante Erkrankungen bereitgehalten werden soll?

Ich habe mir erlaubt im ASbH-Gästebuch, darum zu bitten dieses Thema auf der bevorstehenden HC-Tagung des wissenschaftlichen Beirates im November in Fulda auf die Tagesordnung zu nehmen. Ob meine Anregung Gehör findet, bleibt aber abzuwarten. Bisher scheint man in der ASbH - so mein Eindruck nach den z.T. spezifischen Infos im Gästebuch u. im ASbH-Brief, eher im Hinblick auf Spina bifida Aktivitäten zu entfalten.

Herzliche Grüsse

Sophie


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manuela
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Einführung von Fallpauschalen ab 1.1.2003

Geschrieben: 05.10.2002 21:46

Hallo Sophie,

das du das Thema bei der ASBH mal aufgreifst, ist vielleicht gar nicht mal so schlecht. Ich denke zwar, das da nur der Bereich Spida bifida in augenschein genommen wird. Dies könnte aber doch auch recht hilfreich für die Hydrocephalusbehandlung sein. Denn beides kann man als langwirige bzw. chronische Erkrankungen ansehen.

Nach meiner Ansicht, sind chronische Erkrankungen wie z.B. Epilepsie, Reuma oder auch die HC Behandlung, auf verlorenem Posten. Oder wenn werden diese nicht ausreichend behandelt. (Kostenfaktor)!!!

Ich habe mir heute eine Stellungnahme der Bundesärztekammer durchgelesen.


Stellungnahme der Bundesärztekammer zum 2. Referentenentwurf einer KFPV vom 03.09.2002

Nachzulesen unter:

http://www.bundesaerztekammer.de/cgi-bin/htsearch?config=www.baek.de&restrict=baek.de&words=Fallpauschale+2003&starten.x=9&starten.y=7

Neuere Darstellung:

http://www.bundesaerztekammer.de/10/310Stellungnahmen/31GDRG.pdf

Wenn man sich diese Schriftstücke einmal genauer durchlist, kann einem übel werden. Selbst Ärzte sind gegenüber der Fallpauschale eingenommen.





Liebe Grüße
Manuela

Indem die Natur den Menschen zuließ, hat sie viel mehr als einen Rechenfehler
begangen: Ein Attentat auf sich selbst.



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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Einführung von Fallpauschalen ab 1.1.2003

Geschrieben: 06.10.2002 13:05

Hallo Manuela,

vielen Dank für den neuen Hinweis. Ich werde mal reinschauen und hoffe, ein bißchen mehr Durchblick zu bekommen.

Bezüglich ASbH bin ich selbst eher skeptisch. Auf der anderen Seite verfügt ASbH durchaus über gewachsene Struckturen, die eben ihre Zeit benötigen. Dir ist sicherlich auch bekannt, daß ASbH einen Fachbeirat (welcher aus Ärzten, die sich mit den Themen Spina bifida, aber eben inszwischen auch ausschließlich HC befassen). Dieser trifft sich in diesem Jahr zum Thema Hydrocephalus Ende November in Fulda. U.a. sind dort Fr. Dr. Messing-Jünger, Prof. Richard, Dr. Schwarz, Dr. Aschoff, Dr. Collmann, etc.. Also alles Ärzte, die hier durchaus einen Namen in Punkto Hydrocepahlusbehandlung haben. Aus diesem Grund war eben auch mein spontaner Gedanke, dieses wichtige Thema auf die Tagesordnung zu bringen bzw. dies anzuregen.

Im März auf der HC-Tagung in Stuttgart wurde das Thema Fallpauschalen durch einen Neurochirurgen mehr nebenbei erwähnt. Auch er sah die Einführung sehr kritisch und befürchtet massive Verschlechterungen. Als es interessant zu werden "drohte" brach er aber leider die aufkommende Diskussion ab.

Da die HC-AG wahrscheinlich noch nicht so lange besteht, können natürlich noch keine vergleichbaren Struckturen, wie sie in der ASbH gewachsen sind, vorhanden sein. Ich persönlich begrüße sehr, daß sich ein Verband für HC auch ohne Spina bifida gegründet hat, denn wenn man bedenkt, daß die ASbH vom Ursprung über die HC-Problematik 1966 gegründet wurde (früher hieß diese "Schmerzenskind Hydrocephalus"), so ist es doch bedauerlich, daß der Bereich dann sehr schnell faktisch verschwunden ist und erst 1991 das erste Angebot f. Eltern mit HC-Kindern wieder auftauchte (Diagnostisch-therapeutischer-Aufenhalt) und erst 1996 (also 30 Jahre nach der Gründung) die erste bundesweite Tagung für ausschließlich HC in Bonn stattfand (übrigens auch der ursprüngliche Gründungsort). Ich möchte mal vermuten, daß Dir diese Dinge wahrscheinlich aber schon bekannt sind.

Mich würde aber z.B. deshalb auch interessieren, ob die HC-AG auch Aktivitäten über das Internet hinaus plant, wie z.B. Tagungen für Betroffene und den Aufbau eines Fachbeirates oder die Durchführung von Diagnostisch-therapeutischen Aufenhalten. Über Infos diesbezüglich würde ich mich sehr freuen. Sofern solche Dinge - vielleicht auch längerfristig - geplant sind, möchte ich aber schon jetzt darum bitten, darauf zu achten, daß die Bedürfnisse von Eltern betroffener Kinder und den alt u. neubetroffenen Erwachsenen gleichrangig berücksichtigt werden. Für Unterstützung bin ich in dieser Hinsicht auch gerne zu haben.

Herzliche Grüsse

Sophie


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Einführung von Fallpauschalen ab 1.1.2003

Geschrieben: 08.10.2002 15:20

Hallo nochmal!

Ich noch eine Info habe ich zum Thema gefunden.

Unter www.dvfr.de findet man Stellungnahmen zum Thema, die vom Dt. Verein zur Rehabilitation Behinderter in Heidelberg ins Netz gestellt wurden.

Herzliche Grüsse

Sophie


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Einführung von Fallpauschalen ab 1.1.2003

Geschrieben: 01.12.2002 16:27

Hallo noch einmal zusammen,

Hier noch ein paar neue Infos zum Thema Fallpauschalen:

(Der Beitrag wurde von Michael im ASbH-Gästebuch geschrieben)

"Die Verwirrung, die aus allen Beiträgen zu den DRGs zu erkennen ist, ist nicht unbegründet. Es ist Ende November und es liegt noch immer kein endgültiger Verschlüsselungskatalog (welche Erkrankung wie schwer zu bewerten ist etc.) vor. Einzig und alleine Fakt ist, dass die DRGs kommen, - und zwar politisch und von den Kassen gewollt. Ärzteschaft und Krankenhäuser sind alles andere als begeistert. Den Kassen wird ermöglicht Einzelverträge mit Ärzten oder Krankenhäusern zu machen. Wer dann bei der Kasse XXX ist, kann (schlimmstenfalls, auch das ist noch nicht ganz klar) in das Krankenhaus YYY müssen, da dieses z.B. den günstigsten Tarif für die Behandlung eines Patienten mit HC ausgehandelt hat. In wieweit das mit der freien Arztwahl kollidiert, scheint mir noch unklar. Jedenfalls fühlt man sich an einen arabischen Basar erinnert.

Zunächst kommt jetzt eine Übergangsphase: 2003 darf jedes Krankenhaus noch bestimmen wie es mit den Kassen abrechnen will (nach altem System oder nach DRG), dann soll in den Folgejahren sukzessive mehr und mehr nach DRG abgerechnet werden, bis das System 2007 komplett umgestellt ist (also beileibe kein Spuk von 2 Jahren). Tückisch sind mehrere Dinge: Erstens: als Basiswerte werden Zahlen aus diesem und dem nächsten Jahr herangezogen. Sollte ein Krankenhaus dann im Folgejahr außergewöhnlich viele Schwerkranke haben, so sind sie in der Patsche, da der jetzt ermittelte Basissatz nur in einem Bereich von ich glaube unter 0,5% pro Jahr gesteigert werden kann. Innovative Medizinprodukte, die teuer sein können, tja ... keine Ahnung. Zweitens: Damit DRG funktioniert, muß der Arzt alle Erkrankungen verschlüsseln und nicht nur die Erkrankungen, sondern auch alles was er am Patienten macht (eine Shuntimplantation wird z.B. mit ca. 3 fünf- bis sechsstelligen Ziffern verschlüsselt). Insgesamt heißt das: Immens viel mehr Bürokratie für den Arzt, und entsprechend weniger Zeit für den Patienten. (Da die DRGs kostenneutral eingeführt werden sollen, gibt's auch keine zusätzlichen Stellen, die die verlorene Zeit auffangen könnten).
.... und Drittens und das finde ich eigentlich das schlimmste: Je besser der Arzt und das Krankenhaus verschlüsselt, desto schwerer erscheint der Patient erkrankt zu sein. Beispiel: Ein Patient mit Normaldruckhydrocephalus: Gibt man nur dieses Krankheitsbild an, gibt's wenig, denkt man noch daran, dass diese Patienten wacklig auf den Beinen sind, gibt's schon ein bißchen mehr, wird dann auch noch die mögliche Gedächtnisstörung vermerkt, wird's nochmals mehr. ..... und so weiter und so weiter. Letztlich bedeutet das: je mehr Krankheitssysmptome und Krankheiten verschlüsselt werden desto besser für's Krankenhaus. Wer aber hat die Zeit all diese Codierungen für verschiedenste Erkrankungen rauszusuchen, ...... und vor allem für wen bleibt dann keine Zeit mehr.
Es zählt also weniger die Qualität der Arbeit, die im Krankenhaus geleistet wird, sondern vielmehr der Einfallsreichtum derjenigen, die verschlüsseln müssen, .... und diese Zeit geht bei der Patientenversorgung ab; oder umgekehrt: Gute Krankenhäuser, wo viele Patienten hingehen, weil sie z.B. ein Zentrum für HC oder SB sind, werden eher schlechter wegkommen, da ihnen garnicht die Zeit zum Verschlüsseln bleibt, während Krankenhäuser, die weniger frequentiert sind, genügend Zeit haben tolle Verschlüsselungen hervorzubringen und entsprechend belohnt werden. Einfach nur verrückt ...

Östereich hat beispielsweise schon seit ein paar Jahren den DRG Versuch gemacht. Ergebniss: Qualität der Medizin schlechter, Kosten gleich hoch oder gar höher, Wiedereinweisungsrate ins Krankenhaus drastisch angestiegen. Eine gelungene Sache wie man sieht ?????
In Australien, wo man sich das System ja abgeschaut hat, wird nur eine sehr begrenzte Zahl von Erkrankungen überhaupt damit abgerechnet. Der DRG Budget Bereich der Krankenhäuser dort liegt meist unter 50%. In Deutschland sind (mit Ausnahme der Psychiatrie) 100% angestrebt."

Herzliche Grüsse

Sonja


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Einführung von Fallpauschalen ab 1.1.2003

Geschrieben: 11.01.2003 20:19

Hallo liebe Leserinnen und Leser!

Unter
http://www.de-drg.de/
finden sich eine Reihe weiterer interessanter Links zum Thema Fallpauschalen und DRG (Diagnosis Related Groups).

Vielleicht hat jemand schon Infos durch Krankenhausaufenthalte/Ärzte zum Thema bekommen und kann sie hier ins Forum setzen. Wäre klasse!

Herzliche Grüsse

Eure Sonja


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